DLG-Richtlinien für die Prüfung von Heimtiernahrung

Hunde- und Katzenfutter (Trockenfutter, Nassfutter)
Stand: 01/2017

Die Prüfungen bestehen aus einer physikalisch-chemischen Untersuchung der deklarierten Bestandteile sowie einer Prüfung der Deklaration auf rechtliche Konformität. Die Anforderungen für die einzelnen Parameter sind im Dokument „DLG-Bestimmungen Qualitätssiegel Heimtiernahrung“ beschrieben und gründen sich auf die rechtlichen Anforderungen nach Verordnung (EG) 767/2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, insbesondere Anhang IV i.V.m. Verordnung (EU) Nr. 939/2010.
 

1 Prüfkriterien
1.1 Inhaltstoffe:

  • Rohfett, Rohprotein, Rohfaser, Rohasche
  • Calcium, Phosphor (Calcium/Phosphor-Verhältnis)
  • Trockensubstanz (Feuchtegehalt)
  • Energiegehalt (rechnerisch ermittelt)

 

1.2 Zusatzstoffe:

Die Prüfungen werden an die Deklaration und Auslobung angepasst und können
folgende Prüfparameter umfassen:

  • Kupfer
  • Zink
  • Mangan
  • Eisen
  • Selen
  • Jod
  • Vitamin A
  • Vitamin D3
  • Vitamin E
  • Vitamin C
  • Vitamin B1
  • Vitamin B2
  • Vitamin B6
  • Vitamin B12
  • Nicotinsäure
  • Folsäure
  • Pantothensäure
  • Biotin
  • L-Carnitin
  • Cholinchlorid
  • Taurin
  • Omega-3-Fettsäuren
  • Omega-6 Fettsäuren

 

1.3 Deckung des ernährungsphysiologischen Bedarfs von Alleinfuttermitteln

  • Es wird eine ernährungsphysiologische Bewertung der Inhaltsstoffe durchgeführt.

 

2. Prüfmethoden
Die Prüfungen werden auf der Grundlage der jeweils geltenden amtlichen Prüf-methoden durchgeführt.


3. Anforderungen

Rohfett, Rohprotein, Rohfaser, Rohasche, Calcium, Phosphor:
Die Anforderungen gelten als erfüllt, wenn die analytisch festgestellten Gehalte von den deklarierten Werten nicht mehr als die in der Verordnung (EU) Nr. 939/2010 i. V. m. Anhang IV Teil A der Verordnung (EG) 767/2009 aufgeführten Toleranzen ab-weichen. Analysenspielräume werden zusätzlich nicht berücksichtigt.

Energiegehalt:
Die Schätzung des Gehaltes an umsetzbarer Energie (ME) wird nach den Vorgaben der Proceedings of the Society of Nutrition Physiology (Berichte der Gesellschaft für Ernährungsphysiologie) 2003 berechnet.
Der aus der analytischen Prüfung rechnerisch ermittelte Energiegehalt der Heimtiernahrung wird informell mitgeteilt und bildet die Grundlage für die Bewertung der Ernährungsphysiologie.

Zusatzstoffe:
Die Anforderungen gelten als erfüllt, wenn die analytisch festgestellten Gehalte von den deklarierten Werten nicht mehr als die in der Verordnung (EU) Nr. 939/2010 i. V. m. Anhang IV Teil B der Verordnung (EG) 767/2009 aufgeführten Toleranzen abweichen. Analysenspielräume werden zusätzlich berücksichtigt.
Folgende Zuschläge werden aufgrund nativer Gehalte und Höherdosierung (aufgrund langem Mindesthaltbarkeitsdatum) akzeptiert:

  • Vitamin A: + 3,5fache Deklaration
  • Vitamin D3, Vitamin E: + ½ Deklaration
  • Kupfer: + 5 mg
  • Zink: + 30 mg

Deckung des ernährungsphysiologischen Bedarfs:
Die Anforderungen an die ernährungsphysiologische Bedarfsabdeckung gelten als erfüllt, wenn die Vorgaben der Nutritional Guidelines von Fédération européenne de l´industrie des aliments pour animaux familiers in der aktuell geltenden Fassung eingehalten werden. Analysenspielräume werden zusätzlich berücksichtigt.

 

4. Bewertungen und Informationen an den Antragsteller bzw. Qualitätssiegelnutzer
Unter Berücksichtigung der in Punkt 3 definierten Anforderungen werden die Produkte wie folgt bewertet:


4.1 Laboranalyse
4.1.1 Unterschreitungen

  • Liegt eine Abweichung zur unterschreitenden Seite vor: Die Anforderung gilt als nicht erfüllt. Das Produkt wird beanstandet.

4.1.2 Überschreitungen
a) Parameter mit gesetzlich festgelegtem Höchstgehalt

  • Liegt eine Abweichung zur überschreitenden Seite vor und werden gesetzlich festgelegte Höchstgehalte überschritten: Die Anforderung gilt als nicht erfüllt. Das Produkt wird beanstandet.
  • Liegt eine Abweichung zur überschreitenden Seite vor, aber noch unterhalb eines Höchstgehaltes: Die Anforderung gilt als erfüllt. Der Antragsteller bzw. Qualitätssiegelnutzer erhält einen Hinweis.


b) Parameter ohne gesetzlich festgelegtem Höchstgehalt
Rohfett, Rohprotein, Rohfaser, Rohasche, Calcium, Phosphor, Feuchtigkeit (ggf. weitere Inhaltsstoffe)

  • Liegt eine Abweichung zur überschreitenden Seite vor: Die Anforderung gilt als nicht erfüllt. Das Produkt wird beanstandet.

c) Übrige Parameter

  • Liegt eine Abweichung zur überschreitenden Seite vor: Die Anforderung gilt als erfüllt. Der Antragsteller bzw. Qualitätssiegelnutzer erhält einen Hinweis.

4.2 Deckung des ernährungsphysiologischen Bedarfs

  • Liegt eine Abweichung zur unterschreitenden oder überschreitenden Seite vor: Die Anforderung gilt als nicht erfüllt. Das Produkt wird beanstandet.